Ausnahme vom Streusalzverbot bei Blitzeis, auf Treppen und bei Gefälle muss auch in Lübeck möglich werden
Die FDP-Bürgerschaftsfraktion kritisiert die Ablehnung des Werkausschusses der Entsorgungsbetriebe Lübeck zur Änderung der Straßenreinigungssatzung mit dem Ziel, bei extremen Wetterlagen wie Eisregen und überfrierender Nässe sowie an besonderen Gefahrenstellen wie Treppen, Rampen und Abschnitten mit starkem Gefälle den kontrollierten Einsatz von Streusalz als absolute Ausnahme zu erlauben.