Kitabeiträge sinken - Verpflegungskostenzuschuss entfällt

Die Lübecker Bürgerschaft  hat eine Veränderung der Elternbeiträge in Kitas und Kindertagespflege beschlossen. Der jugendpolitische Sprecher der FDP Bürgerschaftsfraktion Daniel Kerlin erläutert: „Damit gelingt es der Stadt, 1,3 Mio. € Bundesmittel für die Kitas zu gewinnen. Wir schaffen das durch eine Regelung, mit der wir die Elternbeiträge für alle Kinder absenken, Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen noch stärker entlasten. Familien mit höheren Einkommen profitieren gleichzeitig von einer besseren Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten im Steuerrecht.“

 

Bisher wurde seit 2023 ein Zuschuss zu den Verpflegungskosten in Höhe von 50€ bezahlt. Für Kinder, die aus sozialen Gründen Betreuungs- und Verpflegungskosten befreit sind, bekam die Stadt ca. 1,3 Mio.€ nicht vom Bund erstattet. Daher wurde von Politik und Verwaltung ein Prozess begonnen mit Ziel Eltern in gleicher Höhe zu entlasten und die 1,3 Mio. € vom Bund für die anfallenden Ausgaben erstattet zu bekommen.

 

Das Ergebnis liegt nun vor.  Der Betrag zur Entlastung der Familien bei den Verpflegungskosten wird ab August 2025 in gleicher Höhe für Beitragsermäßigungen aufgewendet. Dabei werden Familien statt Verpflegungskostenzuschuss in Höhe von 50€ durch folgende Maßnahmen entlastet:

 

Zum einen wird  für alle Kinder der maximale Elternbeitrag auf 5€ pro Wochenbetreuungsstunde gedeckelt. Dieser liegt unter dem landesweiten Beitragsdeckel (5,66€ für Kinder unter 3 Jahren sowie 5,80€ für Kinder unter drei Jahren).

 

Zusätzlich werden sozial gestaffelte Beiträge eingeführt. Diese führen dazu, dass je nach Familienkonstellation (abhängig vom Nettoeinkommen, der Anzahl der Familienmitglieder sowie der Wohnkosten) ungefähr bis zum Durchschnittseinkommen nur noch weiter reduzierte Elternbeiträge gezahlt werden. 

Dazu wird es einen  Beispielrechner auf der Homepage der Stadt geben, wo jeder prüfen kann, ob ein Antrag zur Reduktion des Kitabeitrags aussichtsreich ist und den Antrag direkt dort Online zu stellen, um den bürokratischen Aufwand möglichst niedrig zu halten. Es ist davon auszugehen, dass Alleinerziehende und Familien mit mehreren Kindern besonders von sozial gestaffelten Beiträgen profitieren werden. 

 

Die Folge daraus ist , dass einige Familien in Lübeck stärker entlastet werden als bisher, andere werden aber auch etwas höhere Beiträge bezahlen.

 

Allerdings können Eltern seit diesem Jahr 80% der Kinderbetreuungskosten bei der Steuererklärung vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Das bedeutet, dass bis zu 33 € je 100 € gezahlter Kitabeiträge erstattet werden. Hiervon profitieren besonders Familien mit überdurchschnittlichem Einkommen. 

 

Unberührt bleiben die Ermäßigungen für Geschwisterkinder. Hier werden in Lübeck weiterhin zusätzlich Kinder, die Nachmittagsbetreuungsangebote der Grundschulen besuchen, mit einberechnet. Von der Regelung der Geschwisterermäßigung sowie der sozial gestaffelten Beiträge profitieren Familien somit in Lübeck stärker als in anderen Kommunen in Schleswig-Holstein.

 

Eine weitere Beitragsreduzierung für alle Familien ist allerdings nur möglich, wenn die Landesregierung hierfür die Kosten übernimmt. Im städtischen Haushalt stehen aktuell keine Spielräume zur weiteren Absenkung der Elternbeiträge zur Verfügung. Vielmehr steigen für die Stadt durch die Reform des Kitagesetzes der Landesregierung die Aufwendungen und Zuschüsse für die Kitas. Daher müssen wir damit rechnen, dass die zusätzlich eingeworbenen Gelder in Höhe von jährlich 1,3 Mio. € für die Sicherstellung des Betreuungsangebotes in Kitas eingesetzt werden.

 

Abschließend erklärt Daniel Kerlin: „Um die Wirksamkeit der neuen Beitragsordnung sicherzustellen, habe ich eine regelmäßige Überprüfung beantragt. Damit gibt es dann die Möglichkeit zu reagieren, falls die Mittel für die Elternentlastung nicht in gleicher Höhe wie bisher aufgewendet werden.

 

Reduzierte Elternbeiträge für alle Familien, sozialgestaffelte Beiträge je nach Einkommenssituation, die gute Geschwisterermäßigung und die verbesserte Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten im Steuerrecht sind daher aus meiner Sicht ein faires und gerechtes Angebot.“