Zweckentfremdungssatzung beseitigt Wohnungsknappheit nicht

Dan Teschner

Nachdem das Verwaltungsgericht Schleswig die Erhaltungssatzung für das Gebiet der Lübecker Altstadt für unwirksam erklärt hat, möchte die Lübecker Verwaltung eine Zweckentfremdungssatzung beschließen lassen. Der baupolitische Sprecher der FDP-Fraktion Dan Teschner sieht keine positiven Wirkungen der neuen Satzung für den Wohnungsmarkt: 

„Das Verwaltungsgericht Schleswig hat mit Urteil vom 19. Februar 2025 (Az.: 8 A 70/21) der Klägerin Recht gegeben und die Hansestadt Lübeck verpflichtet, einen Bauvorbescheid für die Umnutzung der Wohnungen in Ferienwohnungen zu erteilen. 

Die vorgelegte Zweckentfremdungssatzung würde keine positiven Entwicklungen für unsere Stadt bedeuten. Stattdessen führen sie zu erheblichen Einschränkungen für Eigentümer und Mieter, die auf eine flexible Nutzung ihrer Immobilien angewiesen sind. 

Das Gesetz ermöglicht es Gemeinden, Wohnraum nur noch mit Genehmigung überwiegend anderen Zwecken zuzuführen, was die Umnutzung bestehender Wohnungen erheblich erschwert. Besonders betroffen sind Eigentümer, die ihre Immobilien für soziale, gesundheitliche oder andere lebenswichtige Zwecke nutzen möchten. Die geplanten Ausnahmen sind unzureichend und lassen kaum Spielraum für eine individuelle Nutzung. Hier werden wir nachsteuern müssen. Es macht keinen Sinn, zur Abwehr von Ferienwohnungen auch alle anderen Formen der Immobiliennutzung mitzuregeln. Auch brauchen wir endlich einen Bestandsschutz für baurechtlich zulässige Angebote von Ferienwohnungen. 

Die Verwaltung streut mit der Argumentation, dass Ferienwohnungen erheblich zum Wohnungsmangel in Lübeck beitragen, den Menschen Sand in die Augen. Die bestehenden Ferienwohnungen in der Altstadt und in den umliegenden Quartieren zeigen, dass der touristische Bedarf diese nachfragt. Starke Einschränkungen könnten den Tourismus und die lokale Wirtschaft erheblich beeinträchtigen. 

Wir bedauern, dass mit diesen Maßnahmen vor allem die Flexibilität und das Eigentumsrecht der Bürger eingeschränkt werden, ohne dass die angestrebten Ziele einer nachhaltigen Wohnraumversorgung ausreichend berücksichtigt werden. Es ist wichtig, eine Balance zwischen Schutz des Wohnraums und der Nutzungsmöglichkeiten der Eigentümer zu finden. 

Gemäß Wohnungsmarktbericht benötigt Lübeck von 2025 bis 2040 insgesamt rund 4.900 neue Wohneinheiten (4.900 WE:15 Jahre= jährlich ca. 327 WE). Hier mit einer Zweckentfremdungssatzung entgegenwirken zu wollen, ist mehr als fraglich. Dafür ist der Anteil der Ferienwohnungen am Gesamtmarkt viel zu gering. Es sollte der Neubau befördert werden. Flächen sind gemäß Wohnungsmarktbericht ausreichend identifiziert und vorhanden. Wir fordern daher die Verwaltung auf, z.B. auf dem ehemaligen Schlachthofgelände oder dem Uni-Campus, die Wohnbebauung endlich zügig zu befördern.“