Die oberste Leitlinie setzt unser Grundgesetz: Jeder Eingriff in Grundrechte muss verhältnismäßig sein, also erforderlich, notwendig und geeignet. Dies bedeutet: Die derzeit geltenden pauschalen Verbote sind in vielen Bereichen zwar geeignet, die Eindämmung des Virus zu gewährleisten, aber oft nicht erforderlich und notwendig. Es muss also stärker differenziert werden. Daher muss bei allen Grundrechtseinschränkungen überprüft werden, ob diese relevant für Ansteckungen sein können und ob es mildere Mittel gibt, Ansteckungen und die Verbreitung des Virus zu verhindern.
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