Wärmeplanung muss für die Bürger Klarheit bringen
Zurzeit wird in Lübeck die kommunale Wärmeplanung erarbeitet. Zuletzt war fraglich, ob der vom Bürgermeister gesetzte Zeitplan einer Verabschiedung bis zum Jahresende noch zu halten ist. Gravierender als dieser Zeitverzug wäre aus Sicht der FDP-Fraktion allerdings, wenn die demnächst vorzulegende Planung die Einzelheiten der künftigen Wärmeversorgung weiter unklar lässt. Hierzu erklärt FDP-Fraktionsvorsitzender Thorsten Fürter:
„Mit ‘Hätte, Könnte, Müsste’ ist es bei der Wärmeplanung nicht mehr getan. Die Bürgerschaft hat beschlossen, das Ziel der Klimaneutralität von 2040 auf 2035 vorzuziehen. Wenn das mehr sein sollte als ein Eintrag ins politische Poesiealbum, müssen wir jetzt wirklich einen Zahn zulegen.
Dreh- und Angelpunkt ist: Wer als Immobilieneigner vor der Entscheidung steht, welche Wärmequelle er künftig nutzen wird, muss wissen, wo die Reise hingeht. Aktuell ist es so, dass vielfach weiterhin Gasthermen verbaut werden. Das geschieht nicht, weil Immobilieneigner allesamt Klima-Ignoranten sind. Es geschieht, weil überhaupt keine Klarheit besteht, wie die eigene Immobilie künftig beheizt werden kann. Diese Unklarheit für die Bürgerinnen und Bürger zu beseitigen, ist Sinn und Zweck der kommunalen Wärmeplanung. Deshalb ist es nicht damit getan, nur Prüfszenarien zu entwickeln. Wir brauchen eine konkrete Planung, wo künftig Wärmenetze entstehen sollen und wo nicht. Auf ein ‘vielleicht, möglicherweise’ wird kein vernünftiger Immobilienbesitzer seine Investitionsentscheidung stützen. Zudem ist es dringend notwendig, anzugeben, wie dort geheizt werden kann, wo kein Wärmenetz hinkommt. Insbesondere falls zentrale Bereiche der Stadt in und um die Altstadt nicht flächendeckend mit Wärmenetzen versorgt werden sollten, muss die Stadt Alternativen aufzeigen. Bekanntlich sind hier nämlich die Möglichkeiten zum Betrieb von Wärmepumpen oder zur Installation von Solaranlagen noch immer nicht durchgehend möglich, weil Bau- und Denkmalvorschriften entgegenstehen. Bürgermeister Jan Lindenau steht hier auf der Bremse. Der Bauausschuss hat ihn einstimmig aufgefordert, bis April 2024 die Erhaltungssatzungen zu überarbeiten, damit die energetische Sanierung von Gebäuden künftig leichter möglich ist. Bisher bleiben die geforderten Erleichterungen für Investitionen in den Klimaschutz aber aus. Die Erhaltungssatzungen bleiben damit erstmal so bürokratisch, wie sie sind. Eine Wärmeplanung, die den Bürgern keine Klarheit bringt, wie es weitergeht, wäre für die Transformation der Wärmeversorgung verheerend.”