Völlig falscher Zeitpunkt für eine Bettensteuer in Lübeck

Das Bundesverfassungsgericht hat die Einführung von kommunalen Bettensteuern in einer aktuellen Entscheidung grundsätzlich gebilligt. Die FDP in der Bürgerschaft sieht eine Bettensteuer in Lübeck trotzdem kritisch. Thorsten Fürter, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion, betont den falschen Zeitpunkt für die Einführung einer solchen Steuer:

„Nicht alles, was rechtlich möglich ist, muss auch gemacht werden. Die Vorkämpfer für eine Bettensteuer in Lübeck aus den Reihen der Linken und Grünen werden sich durch die Entscheidung bestätigt sehen. Zuletzt wollten die Grünen zur Haushaltsberatung im September 2021 über eine “Kulturabgabe/Bettensteuer in ganz Lübeck” drei Millionen Euro Mehreinnahmen für das Finanzamt erzielen. Diese Initiative wurde damals von der Bürgerschaft mit breiter Mehrheit abgelehnt.

Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts haben sich vielleicht die rechtlichen Gründe gegen eine Bettensteuer erledigt, nicht aber die politischen. Es sind zwei ganz wesentliche Punkte dazugekommen: Zum einen kämpft die Tourismusbranche noch immer mit den Folgen der Corona-Pandemie. Viele Betriebe mussten Rücklagen angreifen, um überhaupt zu überleben. Auch wenn die Bettensteuer nicht von den Unternehmen gezahlt wird, sondern von den Übernachtungsgästen, würde die Branche in Lübeck trotzdem unter der Einführung einer Bettensteuer leiden. Denn der Tourismusstandort wird durch die Bettensteuer unattraktiver. Schließlich müssen viele Familien den Euro in diesen Tagen zweimal umdrehen. Da kann es für die Wahl des Urlaubsziels schon von Bedeutung sein, ob eine Bettensteuer erhoben wird.
 

Zum zweiten spricht die galoppierende Inflation gegen die Einführung einer Bettensteuer zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Denn es führt kein Weg daran vorbei: Die Bettensteuer würde die Kosten für Übernachtungen erhöhen. Zuletzt hatten die Grünen einen Steuersatz von stolzen 7% für die Steuer vorgeschlagen. Eine vierköpfige Familie, die zehn Tage in Lübeck im Hotel übernachtet und dafür 3.000 € berappen muss, würde nach diesem Modell 225 € extra zahlen. Das sind Größenordnungen, die überhaupt nicht in die Zeit passen. Für die Einführung einer Bettensteuer ist dies der völlig falsche Zeitpunkt.
 

Zudem hat der Lübecker Haushalt, wie jüngste Zahlen zeigen, aktuell kein Einnahmeproblem. Die Steuereinnahmen sprudeln, die Stadt erwirtschaftet sogar einen Überschuss. Sorgen bereitet vielmehr die sorglose Ausgabenfreude der Bürgerschaft, die jegliche Haushaltsdisziplin vermissen lässt. Zum Beispiel mit dem ungebremsten Stellenaufwuchs in der Stadtverwaltung und fragwürdigen Projekten, wie dem völlig überdimensionierten Umbauplanungen des Museums für Natur und Umwelt.”