Verzicht auf Bestandsschutz für Ferienwohnungen war ein Fehler
Das Verwaltungsgericht hat in einer Klage zu Gunsten eines Ferienwohnungsbesitzers entschieden und ihm Bestandsschutz gewährt. Thorsten Fürter, FDP-Fraktionsvorsitzender, bedauert, dass man in Lübeck für solche Selbstverständlichkeiten Gerichte bemühen muss:
„In vielen touristisch reizvollen Städten gibt es Vorstöße, den Wildwuchs an Ferienwohnungen zu begrenzen. Das kann ich im Ansatz sogar nachvollziehen. Völlig überzogen war aber immer schon die Rhetorik, wonach Ferienwohnungen Hauptschuld an der Wohnungsmisere in Lübeck hätten. Dafür ist ihre Zahl viel zu gering. Außerdem gehört zu einem guten Angebotsmix bei den Unterkünften auch eine attraktive Auswahl an Ferienwohnungen.
Ein großer Fehler bei der Beschränkung von Ferienwohnungen war der Verzicht auf den Bestandsschutz für bestehende Angebote. Das hat die Stadt damals abgelehnt, weil sie den Eigentümern quasi illegales Handeln unterstellt hat. So geht man mit Menschen, die zum Teil viel persönliches Engagement in Herrichtung und Betrieb der Unterkünfte gesteckt haben, nicht um. Es ist absolut zu begrüßen, dass das Verwaltungsgericht diesem bürgerfeindlichen Vorgehen einen Riegel vorgeschoben hat. Bürgermeister und Bürgerschaft sollten diese Kritik an ihrem Handeln annehmen.“