Raumbedarf an Grundschulen
„Bislang wurde der Raumbedarf einer Grundschule lediglich durch ihre „Zügigkeit“ definiert. Hierbei wird jedoch nicht berücksichtigt, wie groß der Anteil der Schüler ist, welche am Nachmittag betreut werden“, erklärt Daniel Kerlin, bildungs- und jugendpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion Lübeck.
57% der Grundschüler/-innen halten sich bereits heute auch am Nachmittag in der Schule auf und es ist davon auszugehen, dass die Teilnehmerzahl weiter steigen wird, gerade auch im Hinblick auf einen möglichen geplanten Rechtsanspruch auf Schulkindbetreuung.
„Daher hat die Lübecker Fraktion der Freien Demokraten beantragt, den Raumbedarf durch ein Modell, das den realen Schülerzahlen sowie den pädagogischen Zielen besser gerecht wird, zu ersetzten“, so Kerlin weiter.
„Die bisherige Regelung stellt eine Ungleichbehandlung zwischen den Schulen mit einer hohen Ganztagsquote und denen mit einer niedrigen Ganztagsquote dar, da beide bisher gleichen Raum bekommen, ohne die tatsächliche SchülerInnen-Zahl zu berücksichtigen. Daher wurde jetzt beschlossen, den Schulen, die mehr als 100 Kinder in der Gesamtschülerzahl haben und mehr als 50 % Teilnehmerzahlen am Ganztag aufweisen können, einen Bonus an Raum zu ermöglichen, sodass es künftig eine Mischkalkulation aus Räumen und SchülerInnen-Zahlen gibt.
Aus dieser neuen Bewertungsgrundlage folgt, dass es an 13 Schulstandorten einen Fehlbedarf an Ganztagsräumen gibt. Trotz bereits angelaufener Planungen, um die Raumkapazitäten zu erweitern, befürchten wir, dass sich die Umsetzung der Maßnahmen weiter verzögern wird. Daher fordern wir die Verwaltung auf, die Umsetzung mit Nachdruck voranzutreiben. Auch können die Träger der Ganztagsangebote häufig mit externen Planungskapazitäten Baumaßnahmen schneller umsetzen, als die stadteigene Bauverwaltung.
Insgesamt gilt bei der Ganztagsbetreuung, dass mangelnde räumliche Ressourcen dazu führen, dass die pädagogische Qualität nur eingeschränkt umgesetzt werden kann. Entwicklungspsychologisch bedingt benötigen Kinder kindgerechte Räume, die neben Rückzugsorten auch das informelle und non-formale Lernen in Form von freien Spielmöglichkeiten ohne festes Schulmobiliar ermöglichen. Gerade bei einer ganztägigen Aufenthaltsdauer von zum Teil 8 Stunden oder mehr ist es wichtig, dass die Räume sich noch stärker an den Bedürfnissen der Kinder orientieren. Eine reine Doppelnutzung von Klassenräumen ist hier nicht zielführend“, so Kerlin.
„Zudem muss die Bundesfamilienministerin schnellstmöglich ihre Versprechen zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen mit Leben füllen und konkrete Planungen vorlegen, damit die Kommunen die Finanzierung der Ganztagsbetreuung an Grundschulen nicht weiterhin allein schultern müssen.
Für uns ist ein verlässliches und bedarfsorientiertes Ganztagsbetreungsangebot an Grundschulen ein wesentlicher Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Insbesondere Frauen und Alleinerziehende profitieren davon, wenn die Kinder nicht nur während der Schulzeit, sondern auch während der Ferien gut betreut werden, da kein Urlaubsanspruch die kompletten Schulferien abdeckt“, so Kerlin.