Parkplatzschwund beenden

Thomas Rathcke

Voraussichtlich zum 31. Mai 2023 werden die städtischen Grundstücke auf der Nördlichen Wallhalbinsel, an den Media Docks 1 & 2 sowie an der Drehbrücke verkauft. Diese standen bisher u.a. für die Dauervermietung von Parkflächen zur Verfügung, die dadurch nunmehr ersatzlos wegfallen. Dazu äußerst sich der FDP-Fraktionsvorsitzende Thomas Rathcke wie folgt: 

„Der kontinuierliche Abbau von Parkflächen erreicht mit dem Verkauf dieser Flächen einen neuen Höhepunkt. Das Parkhaus Falkenstraße wird noch monatelang geschlossen bleiben. Das geplante Parkhaus an der MuK lässt weiterhin auf sich warten. Wohin sollen die betroffenen Arbeitnehmer und Anwohner ausweichen?“, fragt Thomas Rathcke.

„Die Stadt bietet hier keinerlei Lösung an. Der Parkdruck steigt weiter an. Daher sind wir als Fraktion aktiv geworden. Bereits in der letzten Bürgerschaft haben wir beantragt, dass

  1. das mit Beschluss des Bauausschusses vom 2. August 2021 auf Antrag der FDP beauftragte Gesamtkonzept ruhender Verkehr (ein Zwischenbericht sollte laut Beschluss eigentlich bis Ende 2021 vorgelegt worden sein) nunmehr unverzüglich, spätestens bis zum 30. Oktober 2023, vorzulegen ist

und

  1. bei Bauvorhaben jeglicher Art im Straßenraum sicherzustellen ist, dass kein weiterer Parkraum verloren geht. Sollte der Wegfall von Parkflächen im Einzelfall unabweislich sein, ist sicherzustellen, dass zeitlich an anderer Stelle zusätzlicher Parkraum entsteht.

Dieser Antrag wird nun in der Sitzung des Bauausschusses am 15. Mai 2023 behandelt. Wir hoffen, dass er dort eine Mehrheit findet.

Insgesamt ist die von der Verwaltung angestrebte Parkplatzverknappung nicht zielführend und in weiten Teilen auch weltfremd. Abermals wird der zweite Schritt vor dem ersten Schritt gemacht. Wer die Autos von den Straßen und Plätzen haben will, muss Parkhäuser bzw. (Tief-) Garagen bauen und anbieten. Die Menschen, die heute ein Auto haben und benötigen, können sich dieses nicht einfach in die Jackentasche stecken! Als FDP fordern wir die Verwaltung auf, ihrer Aufgabe als Dienstleister für die Bürgern/innen gerecht zu werden und nicht diese durch solche Maßnahme zu verärgern“, so Rathcke abschließend.