Ohne Änderungen bei Denkmalschutz und Erhaltungssatzungen droht Lübeck der Leerstand vieler Gebäude

Nach Auffassung der FDP-Fraktion drohen Eigentümern in zentralen Lagen Lübecks in den kommenden Jahren erhebliche Probleme. Wenn sich bei Denkmalschutz und Erhaltungssatzungen nichts ändert, werden viele Gebäude in zwanzig Jahren leer stehen. Die FDP hat Bürgermeister Jan Lindenau (SPD) im Hauptausschuss einen Fragenkatalog vorgelegt, um Bewegung in die Sache zu bringen.
Der Fraktionsvorsitzende Thorsten Fürter erklärt dazu:
„Die Gesetzeslage ist eindeutig: Der Betrieb von Gasheizungen ist nur noch bis 2045 erlaubt. Gasthermen sind aber das gängige Heizsystem in den meisten Lübecker Gebäuden. Die Schwierigkeiten beginnen schon früher: Spätestens ab dem 30. Juni 2026 dürfen alte Gasthermen, die ausfallen, nicht mehr dauerhaft ersetzt werden. Selbst wer noch eine funktionierende Anlage hat, wird spätestens ab 2027 durch den europäischen Emissionshandel mit steigenden Gaspreisen konfrontiert. Fachleute rechnen mit deutlichen Mehrkosten. Befürworter der Energiewende verweisen regelmäßig selbst auf diesen Mechanismus, wenn sie vor dem Einbau neuer Gasthermen warnen.
Die Menschen in Lübeck brauchen also praktikable Alternativen. Doch genau die fehlen. Die Stadtwerke haben die Vorlage ihrer Ausbauplanung für neue Wärmenetze gerade auf Ende 2026 verschoben. Jeder, der die bürokratischen Abläufe in Lübeck kennt, weiß: Es ist ausgeschlossen, dass bis 2045 alle zentralen Stadtgebiete an ein Wärmenetz angeschlossen werden. Von dem Jahr 2035, das SPD und Grüne als Ziel für die Klimaneutralität ausgerufen haben, ganz zu schweigen.
Bleibt die Wärmepumpe – theoretisch. In der Praxis scheitert sie in großen Teilen des zentralen Stadtgebiets am Denkmalschutz und an Erhaltungssatzungen. Ein aktueller Bericht für den Umweltausschuss zum Quartier Brolingplatz zeigt das Dilemma deutlich: Straßenseiten dürfen in der Regel nicht gedämmt werden, Wärmepumpen sollen möglichst im rückwärtigen Bereich oder im Vorgarten installiert werden – wenn überhaupt. Solche Einschränkungen machen die energetische Sanierung und Beheizbarkeit vieler Häuser faktisch unmöglich.
Dasselbe droht auf der Altstadtinsel, wo der Denkmalschutz noch strenger ist und die Verlegung von Wärmenetzen zusätzlich erschwert wird.
Wir brauchen in Lübeck einen breiten Konsens, dass jedes Gebäude in zentraler Lage auch künftig beheizbar bleibt. Das schönste Denkmal nutzt nichts, wenn die Bewohner im Winter frieren müssen. Wenn Vorschriften das verhindern, müssen die Vorschriften geändert werden. Viel Zeit bleibt nicht.“