Mehr Geld für die Wirtschaftsförderung
Die FDP Lübeck begrüßt die Bewilligung des zusätzlichen Mittelbedarfs der Wirtschaftsförderung in Höhe von 580.000 € im Haushalt 2019 für die Umsetzung des Masterplans „Wirtschaftsstandort Lübeck 2025“. „Dies ist ein konsequenter und längst überfälliger Schritt!“, so die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Kim Carolin Nehrhoff.
Die FDP-Fraktion setzte sich bereits in dem vergangenen Jahr dafür ein, dass die Wirtschaftsförderung das notwendige Geld für die Umsetzung des im Jahr 2017 vorgestellten Masterplans erhalten sollte. Ein diesbezüglicher Antrag der FDP im Rahmen des Haushaltsbegleitbeschlusses fand im letzten Jahr jedoch keine Mehrheit.
Die diesjährige Durchführung der Befragung von in Lübeck ansässigen Unternehmen durch die Wirtschaftsförderung in Zusammenarbeit mit dem Institut für angewandte Wirtschaftswissenschaften der Technischen Hochschule Lübeck ergab, dass überdurchschnittlich wichtige Standortfaktoren in Lübeck besonders schlecht bewertet werden.
„Die Umsetzung der Ziele des Masterplans 2025 ist zwingend erforderlich, damit der Wirtschaftsstandort Lübeck wettbewerbs- und zukunftsfähig bleibt. Bei der sich ständig weiterentwickelnden Wirtschaft darf Lübeck hinsichtlich der ausschlaggebenden Standortfaktoren nicht den Anschluss verlieren!“, so Nehrhoff.
Die Stärkung des Know-how-Transfers, der Unternehmensnetzwerke sowie der Innovation am Standort Lübeck sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Insbesondere die Entwicklung einer Vermarktungsstrategie des Wirtschaftsstandortes Lübeck ist notwendig, um auf Lübeck sowohl für Unternehmen und Investoren als auch für qualifiziertes Fachpersonal aufmerksam zu machen.
„Wir begrüßen es sehr, dass im Rahmen der Umsetzung des Masterplans 2025 die Wirtschaftsförderung die einheitliche Ansprechstelle für Investoren werden soll. Hiermit wird eine zentrale Forderung aus dem Wahlprogramm der FDP Lübeck erfüllt. Wir setzen uns weiterhin für eine Willkommenskultur für ansiedlungswillige Unternehmen ein, indem Prozesse zeitgemäß digitalisiert, bürokratische Verfahren im Rahmen des Möglichen vereinfacht und ausreichend Gewerbeflächen zur Verfügung gestellt werden.“, so Nehrhoff abschließend.