Lübeck braucht Aufschub von Wärmepumpen-Pflicht

Thorsten Fürter

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck plant weitreichende Änderungen bei den Vorschriften fürs Heizen. Die FDP hat angekündigt, sich in der Ampel-Koalition für Änderungen stark zu machen. Sie hält aber auch eine Sonder-Regelung für Teile des Lübecker Stadtgebiets für nötig. Hierzu erklärt Thorsten Fürter, Spitzenkandidat der FDP für die Bürgerschaftswahl:

„Die Pläne vom grünen Bundeswirtschaftsminister haben es in sich. Tatsächlich müssen wir auch den Gebäudesektor klimafreundlicher aufstellen. Aber das geht nicht mit der Brechstange. Denn auch wenn die Wärme-Pumpe für viele Neubauten eine gute Lösung sein kann, für Bestandsbauten gilt das häufig nicht. Die baurechtlichen Vorschriften erlauben in vielen eng bebauten Wohngebieten die Nutzung nicht. Zudem sind ältere Bauten häufig in keinem Zustand, um eine Wärmepumpe wirtschaftlich vertretbar zu betreiben und wir können auch nicht alle Altbauten binnen weniger Jahre komplett sanieren. 

Zwar sehen Habecks Vorschläge Ausnahmen von der Wärmepumpe vor. Aber die sind in den nächsten Jahren für viele Stadtteile noch nicht verfügbar. Alternative Wärmenetze, auf die Bürger zugreifen könnten, sind oft nicht vorhanden und es gibt auch keinen realistischen Ausbauplan, diese stadtweit innerhalb weniger Jahre verfügbar zu machen. Bereits ab 2024 sollen neue Gasheizungen zu 65 % erneuerbare Gase nutzen, also mindestens zu 65% Biomethan, biogenes Flüssiggas oder grüner Wasserstoff. Habecks Ministerium weist also selbst darauf hin, dass die Alternativen kaum verfügbar und teuer sind.

Viele Hauseigentümer stehen ratlos vor diesen Plänen. Wir sollten darauf dringen, dass Kommunen für konkrete Stadtteile pauschal einen Aufschub von den Heizungsplänen beschließen können. Dies sollte dann mit einem Konversionsplan verbunden werden, in denen die Städte für ihre Stadtteile Alternativen entwickeln, zum Beispiel einen Anschluss an Wärmenetze. Oder auch die Neuausrichtung des Gasnetzes für die Nutzung erneuerbarer Energieträger. Bis zum Abschluss der Konversion ihres Stadtteils sollen aus unserer Sicht die Hauseigentümer weiter Gasheizungen nutzen und bei Bedarf auch erneuern dürfen.

Von der Idee, nur mit Härtefallregelungen zu helfen, halte ich nichts. Wir können Bürgerinnen und Bürger, die ihr Haus oder ihre Wohnung beheizen wollen, doch nicht zu Bittstellern machen, die im Einzelfall und wahrscheinlich mit viel Papierkram beim Amt um Aufschub von unausgegorenen Vorschriften nachsuchen müssen.”