Lösungen statt warmer Worte beim Heizungstausch
Die Lübecker FDP sieht noch erheblichen Klärungsbedarf bei der Wärmewende. Sie befürchtet, dass Hauseigentümer mit überhasteten Plänen allein gelassen werden.
Hierzu erklären Daniel Kerlin und Thorsten Fürter:
„Das Ineinandergreifen der Wärmeplanung vor Ort und der Heizungspläne von Robert Habeck ist mit den warmen Worten der Grünen noch nicht erreicht. Wer - wie die Lübecker Grünen - immer wieder die Notwendigkeit von Härtefallregelungen betont, dessen Politik wird langsam selbst zum Härtefall. Es kann nicht Sinn eines Gesetzes zur Wärmewende sein, tausende Haushalte allein in Lübeck zu Härtefällen zu machen, nur weil die Wirklichkeit nicht zur Ideologie passt.
Die Wärmewende muss praktikabel, technologieoffen und bezahlbar sein. Die vom grünen Landes-Energieminister Tobias Goldschmidt gewünschten Verschärfungen am geplanten Gesetz sind indiskutabel. Warum der Koalitionspartner der Grünen in Schleswig-Holstein, die CDU, den Minister für die Forderung noch strengerer Vorschriften Raum lässt, ist uns schleierhaft.
Denn es gibt noch immer zahlreiche Vorschriften im Baurecht, beim Denkmalschutz und in Erhaltungssatzungen, die zum einen den Einsatz von Wärmepumpen erschweren bzw. verbieten, andererseits aber auch mögliche Alternativen ausschließen. Wir können nicht zulassen, Zehntausende Lübecker Haushalte im Gestrüpp der Vorschriften allein zu lassen oder in Härtefallanträge zu drängen.
Der Ausbau der Fernwärmenetze für dicht besiedelte Bereiche im Kern der Stadt ist grundsätzlich richtig. Allerdings braucht dieser Ausbau Zeit, die Robert Habeck den Gemeinden nicht gönnen will. Wir haben im Hauptausschuss dafür geworben, dass die kommunale Wärmeplanung der Stadt fertig ist, wenn das neue Bundesgesetz in Kraft tritt. Mit dieser Forderung sind wir bei den aktuellen Mehrheitsverhältnissen knapp gescheitert. Wir halten es für absolut undenkbar, dass ab 2024 die Bürgerinnen und Bürger mit einem neuen Gesetz konfrontiert werden und dabei überhaupt noch keine Ahnung haben können, was die Stadt in Sachen Wärmewende vor hat. So was muss doch Hand in Hand gehen. Es ist im Übrigen auch nicht richtig, wenn immer wieder behauptet wird, bestehende Heizungen könnten weiterlaufen, solange sie funktionieren. Jeder Verkauf einer Immobilie, jeder Erbfall, führt dazu, dass binnen zwei Jahren die Heizung auf die neue Gesetzeslage umgestellt werden muss. Auch wenn die bestehende Heizungsanlage noch super läuft und vielleicht erst vor kurzem eingebaut wurde.
Wichtig ist für uns, dass alle Maßnahmen finanzierbar bleiben müssen. Für die öffentliche Hand einerseits und für die Bürger andererseits. Am Ende muss sich die wirtschaftlichste klimafreundliche Wärmequelle durchsetzen und nicht die in der Gesamtbetrachtung teuerste.“