KiTa Reform - finanzielle Entlastung muss bei den Eltern ankommen
Der Kreis der Familien, die im neuen Kita-Jahr keine Beiträge mehr zahlen müssen, steigt. Ab dem 1. August müssen Familien, die nur ein geringes Einkommen haben und Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialleistungen beziehen, keine Kita-Gebühren mehr zahlen. Für diese Befreiung muss ein Antrag bei der Ermässigungsstelle der Stadt gestellt werden.
„Wir begrüßen dies als weiteren Schritt zur Elternentlastung. Gerade in Familien mit geringem Einkommen, insbesondere bei Alleinerziehenden, sind hohe Kitabeiträge häufig eine Hürde, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Gleichzeitig ist die frühkindliche Bildung ein elementarer Baustein der Chancengleichheit bei der kindlichen Entwicklung“, erklärt Daniel Kerlin, jugendpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion Lübeck.
Im nächsten Jahr werden weitere Änderungen auf die Familien durch die landesweite Kita-Reform zukommen. Hier gilt es, die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel neben der Verbesserung der Qualität und Arbeitsbedingungen in den Kitas für eine Entlastung der Eltern zu verwenden. Die heutigen Elternbeiträge liegen schon heute im Bereich des zukünftigen Beitragsdeckels, welcher eine Mindestanforderung des Landes an die Elternbeiträge ist. Die Stadt Lübeck wird dennoch - wie andere Kommunen - die heute noch über dem Beitragsdeckel liegen, zusätzliches Geld vom Land zur Beitragsentlastung der Eltern bekommen.
Die Elternbeiträge setzen sich dabei neben den eigentlichen Elternbeiträgen, einer fairen Sozialstaffel sowie der nun gesetzlich vorgesehenen Geschwisterermäßigungen zusammen.
„Für die Freien Demokraten ist bei der Umsetzung vor Ort wichtig, dass der Wegfall des Kitageldes komplett ausgeglichen wird und alle Spielräume zur weiteren Betragsentlastung der Eltern genutzt werden“, so Kerlin weiter. „Des Weiteren müssen insbesondere Familien mit geringerem Einkommen, die noch nicht von der jetzt beschlossenen Beitragsbefreiung profitieren, durch eine bessere Sozialstaffel stärker entlastet werden. Eine weitere Entlastung findet über die Geschwisterermässigung statt, bei der zukünftig die Beiträge für das jüngste und teuerste Kind reduziert werden sollen.
Weiterhin ist uns wichtig, dass die gute Betreuungsqualität, welche in vielen Bereichen bereits über den zukünftig geltenden Mindeststandards liegt, erhalten bleibt und weiter ausgebaut wird. Die Kitareform darf kein Grund sein, dass Standards oder Leistungen, wie Geschwisterermässigungen in der Schulkind Betreuung in Frage gestellt werden, obwohl gleichzeitig die Stadt mehr Geld vom Land bekommt. Die vorgesehenen Gelder müssen dabei bei den Eltern und in den Einrichtungen ankommen und dürfen nicht im städtischen Haushalt versickern“, so Kerlin.