FDP will Wärmenetze für innerstädtische Stadtbereiche

Thorsten Fürter

Die Bürgerschaftsfraktion der FDP will in den dicht bebauten Lübecker Stadtteilen den Aufbau von Wärmenetzen massiv vorantreiben. Damit reagiert die Fraktion auf immer noch ungelöste Beschränkungen im Bau- und Denkmalschutzrecht, die Hauseigentümer vor allem auf der Altstadtinsel, aber auch in den umliegenden Stadtteilen wie St. Lorenz, St. Gertrud und zum Teil St. Jürgen, vor erhebliche Probleme bei der Energiewende stellen werden. Hierzu erklärt Thorsten Fürter, Fraktionsvorsitzender:

„Hauseigentümer in zentralen Gebieten der Stadt konnten über viele der zunächst angedachten Vorschläge bei der Umsetzung der Energiewende nur verzweifeln. Was bringt die beste Wärmepumpe, wenn ich sie nicht bauen darf, weil Abstandsgrenzen für den Nachbarschutz sie verbieten? Wie soll ich eine Solaranlage auf mein Dach setzen, wenn entweder der Denkmalschutz oder eine städtische Erhaltungssatzung sie untersagen? Die Ampelregierung will die Heizungswende jetzt vom Kopf auf die Füße stellen und verlangt erstmal eine kommunale Wärmeplanung. Die soll in Lübeck bis Ende 2024 vorgelegt werden.

Das reicht aber nicht, denn entscheidend ist jetzt, was da drinsteht, in der kommunalen Wärmeplanung.

Für uns ist klar: Jene Stadtgebiete, in denen ein erheblicher Anteil an Alternativen zur Strom- und Wärmeerzeugung aus Gründen des Baurechts, einer bestehenden Erhaltungssatzung oder aus Gründen des Denkmalschutzes aus rechtlichen Gründen entfällt, sollten möglichst flächendeckend mit Nah- und Fernwärmenetzen versorgt werden. Dies werden wir in der Bürgerschaft beantragen und wollen damit auf die kommunale Wärmeplanung mit einer Grundsatzentscheidung Einfluss nehmen. Denn die Widerstände werden nicht auf sich warten lassen, schließlich ist der Aufbau solcher Netze äußerst aufwändig. Aber nur so können wir verhindern, tausende Haushalte sehenden Auges in Härtefallverfahren zu drängen. Wer nicht mehr will, als im Winter sein Haus oder seine Wohnung zu heizen, soll sich nicht durch Berge von Ausnahme- und Härtefallanträgen kämpfen müssen. Die meisten Leute sind keine Spezialisten für Heizungsverwaltungsrecht und das soll, wenn es nach uns geht, auch so bleiben.

Diese Grundsatzentscheidung bedeutet nicht nur, dass auf die Stadt in den kommenden Jahren erhebliche Investitionskosten zukommen. Sie bedeutet auch, dass die Stadt die Durchführung ihrer Investitionsvorhaben mit Turbo beschleunigen muss. Wer zusieht, wie langsam z.B. aktuell in den Bereichen Mengstraße / Breite Straße die Sanierung abläuft, der kann nur Zweifel bekommen, ob wir die Wärmewende bis zum Jahr 2040 zum Abschluss bringen. 2040 ist das Jahr, in dem Lübeck die Klimaneutralität erreichen will. Um das Ziel zu erreichen, muss die Stadt sofort anfangen, ihre Investitionsplanung auf dieses Großvorhaben auszurichten und die Bauausführung straffen. Denn wir werden in wenigen Jahren die halbe Stadt umbuddeln müssen. Das ist zwar anspruchsvoll aber immer noch besser, als die Menschen mit der Heizungswende im Gestrüpp der Vorschriften allein zu lassen.”