FDP Lübeck zum Eingriff in die Grundrechte
„Gerade wir Freien Demokraten sehen Eingriffe in Grundrechte besonders kritisch“, erklärt Daniel Kerlin, Kreisvorsitzender der FDP Lübeck. „Die Grundrechteund die demokratische Kontrolle der Exekutive müssen immer gelten,auch in Krisenzeiten. Gerade jetzt sind Freiheit und aber insbesondere auch Verantwortung wichtig.
Auch müssen die Maßnahmen, welche die Grundrechte einschränken,öffentlich diskutiert und überprüft werden – umso mehr, je deutlicher sichabzeichnet, dass die Gefahren zwar nicht beseitigt sind, aber dieKapazitäten in Kliniken, die Ansteckungsraten sowie getroffene Schutzmaßnahmen eine Rücknahme der Eingriffe in Grundrechte erlauben.
Die oberste Leitlinie setzt unser Grundgesetz: Jeder Eingriff in Grundrechte muss verhältnismäßig sein, also erforderlich, notwendig und geeignet. Dies bedeutet: Die derzeit geltenden pauschalen Verbote sind in vielen Bereichen zwar geeignet, die Eindämmung des Virus zu gewährleisten, aber oft nicht erforderlich und notwendig. Es muss also
stärker differenziert werden. Daher muss bei allen Grundrechtseinschränkungen überprüft werden, ob diese relevant für Ansteckungen sein können und ob es mildere Mittel gibt, Ansteckungen und die Verbreitung des Virus zu verhindern“, so Kerlin.