FDP hält zweite Zuwegung in Travemünde für erforderlich und fordert eine Detailprüfung

Vor allem zwei Fragen galt es zu klären: Wird eine zweite Zuwegung aus absehbar verkehrlicher Sicht benötigt? Und wenn ja, welche Variante ist zu favorisieren? 

Die Gutachter der Machbarkeitsstudie verneinen die erste Frage. Sie berücksichtigen dabei allerdings nur unzureichend die aktuelle Entwicklung. Die Verkehrsprognosen basieren auf hoch gerechneten Vergangenheitswerten. 2019 ging die Lübecker Verwaltung beim Entwurf des Mobilitätskonzeptes noch selbst davon aus, dass eine zweite Erschließung zwingend erforderlich ist. Seinerzeit wurden keine Reserven für die Entwicklung des Stadtteils gesehen.     

Dabei prosperiert Travemünde seit Jahren. 1000 neue Wohnungen werden allein am Baggersand, im Fischereihafen und in der neuen Teutendorfer Siedlung entstehen. Weitere Baugebiete werden folgen. Wachstum im Wohnungsbau, aber auch Wachstum im Tourismus bedeuten immer auch zusätzliche Verkehre.   

Viele Aspekte wurde in der Machbarkeitsstudie berücksichtigt. Ein bislang wenig beachteter Aspekt könnte die Studienergebnisse allerdings wieder völlig in Frage stellen. Die Gutachter gingen bislang davon aus, dass der Howingsbrook und die Teutendorfer Siedlung gleichzeitig entwickelt werden. Die Verkehre hätten sich entsprechend im Ortsgebiet verteilt.

Nun wurden durch die untere Naturschutzbehörde neue Fakten geschaffen. In ihrer fachrechtlichen Stellungnahme erklärt die Behörde, dass sie die Entlassung des Howingsbooks aus dem Landschaftsschutzgebiet derzeit für rechtlich nicht umsetzbar hält. Sie verweist auf gebietsumgreifende, als Biotope geschützte Knickstrukturen und weitere naturschutzfachliche Belange des Artenschutzes. Die Behörde steht auf dem Standpunkt, dass sie durch die Entlassung einiger Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet Travemünder Winkel zur Realisierung der Teutendorfer Siedlung ausreichend Fläche zur Wohnbebauung freigegeben hat. 

Das kann man so sehen. Die Konsequenz wäre aber, dass sich zukünftig viele Bauaktivitäten auf ein Gebiet nördlich der Neuen Teutendorfer Siedlung, nennen wir es Neue Teutendorfer Siedlung II, konzentrieren werden. Dann wäre eine zweite Zuwegung zwingend erforderlich!

Die FDP fordert die zweite Zuwegung schon jetzt. Doch welche Variante scheint geeignet? 

Für die FDP scheiden all jene Varianten aus, die unmittelbar durch Wohngebiete führen. Eine zweite Zuwegung darf nicht zu Lasten der Anwohner gehen. Damit scheiden die Variante durch die Teutendorfer Siedlung (Variante 4) und die Variante durch die Ortslage Ivendorf (Variante 5) aus.

Ebenso scheiden jene Varianten aus, die durch die Landschaftsschutzgebiete Ostseestraße (Variante 2) und durch das Tal der Rönnau (Variante 3) führen.

Übrig bleibt Variante 1 am Skandikai, bei der die Trasse parallel zum Bahnkörper, aber außerhalb des Hafenbereichs geführt wird. Die Verwaltung kann dieser Variante durchaus etwas abgewinnen und hebt zu Recht den geringsten Konflikt mit der Wohnbebauung, den geringsten baulichen Aufwand für die Erstellung der Trasse, die größte verkehrliche Wirkung und die maximale Entlastung für die Knotenpunkte im Ort hervor.

Gleichzeitig hält sie diese Variante für nicht genehmigungsfähig (ISPS Bereich), sieht negative Auswirkungen auf den Hafenbetrieb (Betriebsabläufe werden gestört) sowie zusätzliche Aufwendungen für die Schaffung von Ersatzflächen. Die Bedenken sind nachvollziehbar. Wird aber beispielsweise die Trasse außerhalb des Hafenbereichs geführt, ergeben sich keine Konflikte mit dem ISPS Bereich. Bei einer entsprechenden Interessen- und Güterabwägung können auch Lösungen für die anderen Punkte gefunden werden. Wichtig ist der FDP die Entwicklungsmöglichkeit für den Hafens vollumfänglich zu erhalten.

Die Politik ist nun gefordert ein gemeinsames Verständnis im Hinblick auf die zweite Zuwegung zu entwickeln. Sie sollte sich auf eine Variante verständigen und diese dann konsequent verfolgen. Eine Debatte um ungeeignete Zuwegungen ist wenig zielführend. Erforderlich sind weitere Detailplanungen. Aufbauend auf der zweiten Zuwegung kann das sehnlichst erwartete schlüssige und vorausschauende Verkehrskonzept entwickelt werden.“