FDP bedauert Scheitern des Antrags auf Änderung der Bäderverordnung

Die FDP-Bürgerschaftsfraktion bedauert das Scheitern des FDP-Antrags auf Änderung der derzeit gültigen Bäderverordnung mit dem Ziel, eine optionale Sonntagseröffnung im gesamten Stadtgebiet zu ermöglichen.

„Es ist noch nicht so lange her, da bemühten sich auch Vertreter der CDU- und der SPD-Fraktion um eine Ausweitung der Bäderregelung. Ein entsprechender FDP-Antrag scheiterte nun in der Bürgerschaft, gerade auch am Votum der GroKo. Wir bedauern dies sehr, fasst der stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Thomas-Markus Leber, das Ergebnis zusammen.

„Es wurde die Chance vertan, dem Einzelhandel in einer sehr schwierigen Phase unterstützend unter die Arme zu greifen. Gerade kleinere Ladengeschäfte hätten mit der Bäderregelung die Möglichkeiten gehabt an Sonn- und Feiertagen zusätzliche Einnahmen zu generieren, die die Verluste aus der Zeit der corona-bedingten Schließung mindern.

Mit der Anerkennung als Tourismusort wurden schon vor Jahren Rahmenbedingungen geschaffen, die die Ausweitung der Bäderregelung und damit Öffnungszeiten von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen in der Gesamtstadt möglich machen. Politik und Verwaltung hätten allerdings proaktiv tätig werden müssen. Dies ist bislang nicht geschehen.

Dabei besteht unverändert Handlungsbedarf. Die Folgen der Pandemie sind noch nicht vollumfänglich sichtbar. Viele Einzelhändler kämpfen ums Überleben. Die Leerstandquote ist besorgniserregend. Strukturveränderungen im Einzelhandel wurden durch Corona beschleunigt. Eine optionale Sonntagsöffnung hätte Entlastung bedeuten können. Das wäre gut für den Einzelhandel, gut für Stadt, gut für unsere Gäste, aber auch gut für die Lübecker selbst. Alle hätten von der Option der Sonntagsöffnungen profitieren können, die wir nur als Option, nicht aber als Verpflichtung für den Einzelhandel verstanden wissen wollen. 

Will Lübeck attraktiver werden, gehört nach unserem Verständnis auch eine Belebung der Innenstadt am Wochenende dazu. Es ist nicht einzusehen, warum Orte wie Timmendorfer Strand oder Scharbeutz gerade am Wochenende durch die vielen Tagesgäste aufblühen, Lübeck aber nicht partizipieren kann. Eine Attraktivitätssteigerung der Innenstadt ist erklärtes Ziel. Auch das touristische Entwicklungskonzept (TEK) wurde entsprechend ausgerichtet.

Die Revitalisierung der Innenstadt ist sicherlich ein sensibles Thema, richtig angegangen könnte es zum Wohle der Stadt und seiner Bürger zu einer Erfolgsgeschichte werden. Einzelhandel, Gastronomie, Kultur und Bildung können und müssen das Bild der Lübecker Innenstadt gemeinsam prägen, auch am Wochenende“, so FDP-Vize Thomas-Markus Leber.

„Im Seeheilbad Travemünde werden die Möglichkeiten der Bäderregelung seit Jahren und mit großem Erfolg genutzt. Warum sollen diese Möglichkeiten nicht auch in der Gesamtstadt als Option genutzt werden können, wenn die Rahmenbedingungen dies zulassen?

Landesweit nutzen 95 besonders stark vom Tourismus geprägte Gemeinden die Bäderregelung und können ihren Gästen auch an den meisten Wochenenden eine gute Versorgungsinfrastruktur bieten. Urlaub orientiert sich nicht daran, ob gerade Sonntag oder Montag ist.

Die Bäderverordnung berücksichtigt zudem in besonderer Weise den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz von Sonn- und Feiertagen, aber auch den von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Die am 15.12.2018 in Kraft getretene Bäderverordnung ist noch bis zum 14.12.2023 in Kraft und muss dann neu verhandelt und gegebenenfalls verlängert werden.

Die FDP wird sich weiter dafür einsetzen, dass die Bäderregelung irgendwann auch in der Gesamtstadt, zumindest aber in einzelnen Bereichen oder Straßen genutzt werden kann“, so Leber abschließend.