Erstattung von Elternbeiträgen bei Betreuungsausfall
Aktuell werden bei Betreuungsausfall an städtischen Kitas und einigen Trägern die Elternbeiträge erstattet. Bei vielen Freien Trägern ist das allerdings nicht der Fall.
„Diese Ungleichbehandlung der Träger muss beendet werden und alle Kitas müssen durch die Stadt als örtlichen Träger der Jugendhilfe gleich behandelt werden“, erklärt der FDP Kreisvorsitzende Daniel Kerlin.
„Ähnliche Ungerechtigkeiten gab es bereits bei den Verpflegungskosten. Hier konnten wir erreichen, dass rückwirkend ab Januar 50€ Zuschuss zu den Verpflegungskosten bei freien Kitaträgern bezahlt werden und damit eine Gleichstellung zu den städtischen Kitas erreichen.
Eine Kompensation der Elternbeiträge kann zwar dauerhaft keine Alternative zu verlässlichen und bedarfsgerechten Betreuungszeiten sein – sie kann aber kurzfristig dazu beitragen, dass Eltern nicht für Leistungen zahlen müssen, die nicht erbracht werden. Zudem wird Druck auf Land, Stadt und Träger ausgeübt.
Da dies eine landesweite Problematik ist, sind zudem Sozial- und Finanzministerin gefordert, die Fachkräftegewinnung gemeinsam mit Kommunen und Trägern zu intensivieren. Gerade die Vergütung der Ausbildung von Sozialpädagogischen Assistenten und Erziehern ist ein wichtiger Baustein. Außerdem müssen den Fachkräften größere Vor- und Nachbereitungszeiten gewährt werden. Auch die Ausgestaltung des Arbeitsalltags muss attraktiver werden, damit Fachkräfte sich nicht in andere Beschäftigungsfelder umorientieren und der Kindertagesbetreuung abhandenkommen“, so Kerlin.