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CDU, Grüne und FDP für Beibehaltung der Bürgerschaftsgröße  

Die Lübecker Bürgerschaft hat sich auf gemeinsamen Antrag von CDU, Grünen und FDP klar gegen eine Verkleinerung der Bürgerschaft ausgesprochen. Weitere Fraktionen schlossen sich dem Antrag an; lediglich die AfD votierte dagegen.

Die Lübecker Bürgerschaft hat sich auf gemeinsamen Antrag von CDU, Grünen und FDP klar gegen eine Verkleinerung der Bürgerschaft ausgesprochen. Weitere Fraktionen schlossen sich dem Antrag an; lediglich die AfD votierte dagegen.

Hierzu erklären die Fraktionsvorsitzenden Christopher Lötsch (CDU), Mandy Siegenbrink und Dr. Axel Flasbarth (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Thorsten Fürter (FDP) in einer gemeinsamen Erklärung:

„Wir freuen uns über das deutliche Votum der Bürgerschaft. Die Ausgangslage in anderen Kommunen, die ursächlich für diesen Gesetzentwurf ist, trifft auf Lübeck schlicht nicht zu. Eine pauschale Verkleinerung würde vor Ort keine Probleme lösen, sondern vielmehr neue schaffen. Daher wünschen wir uns für die Reform eine adäquate Berücksichtigung der Situation der kreisfreien Städte, z.B. durch eine Wahlmöglichkeit.

Das Thema Überhangmandate spielt in Lübeck seit vielen Jahren keine Rolle mehr. Überhang- und Ausgleichsmandate entstehen vor allem dann, wenn eine einzelne Partei fast alle Direktmandate gewinnt. Da sich in Lübeck schon seit geraumer Zeit mindestens drei Parteien realistische Chancen auf Direktmandate erarbeiten, ist das Risiko von Überhangmandaten gering.

Ebenso wenig gibt es in Lübeck einen Mangel an engagierten Bürgerinnen und Bürgern, die für ein Mandat kandidieren möchten. Wir schätzen uns glücklich, eine überdurchschnittlich politisch interessierte Stadtgesellschaft zu haben. Auch auf absehbare Zeit besteht keine Gefahr, nicht genügend Bewerberinnen und Bewerber für die ehrenamtliche Kommunalpolitik zu finden.

Eine Verkleinerung würde die Arbeit stattdessen spürbar erschweren. Bereits heute ist die Arbeitsbelastung in der Bürgerschaft immens. Das Mandat ist ein forderndes Ehrenamt, das mit Beruf, Familie und Alltag vereinbart werden muss. Schon in der Vergangenheit kam es immer wieder zu Mandatsaufgaben aufgrund dieser enormen zeitlichen Beanspruchung. Wenn sich das gleiche Arbeitspensum künftig auf weniger Schultern verteilte, würde sich dieses Problem weiter verschärfen.

Wir appellieren an die Landtagsfraktionen, das klare Signal aus Lübeck im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen. Zumindest sollte eine Öffnungsklausel für die kreisfreien Städte berücksichtigt werden. Damit erhielte Lübeck die rechtliche Möglichkeit, per Hauptsatzung selbstbestimmt bei der bewährten Ratsgröße zu bleiben.“