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Bestandsschutz für Ferienwohnungen auf der Altstadtinsel ist nun endlich Fakt

Nachdem fünf Klagen von Vermietern von Ferienwohnungen vom
Verwaltungsgericht Schleswig zurückgewiesen wurden und die Verwaltung nach
Auskunft des Gerichts keine Berufung angestrengt hat, besteht nun sowohl für diese
Kläger als auch für die übrigen Eigentümer ein sogenannter Bestandsschutz. Damit
geht ein langer Weg für die in einer Interessenvereinigung organisierten Eigentümer
erfolgreich zu Ende.
Die Freien Demokraten haben die Eigentümer von Anfang an in ihrer
Vorgehensweise unterstützt, sich gegen die Untersagungsverfügungen der
Verwaltung zu wehren

Heike Stegemann

Nachdem fünf Klagen von Vermietern von Ferienwohnungen vom

Verwaltungsgericht Schleswig zurückgewiesen wurden und die Verwaltung nach

Auskunft des Gerichts keine Berufung angestrengt hat, besteht nun sowohl für diese

Kläger als auch für die übrigen Eigentümer ein sogenannter Bestandsschutz. Damit

geht ein langer Weg für die in einer Interessenvereinigung organisierten Eigentümer

erfolgreich zu Ende.



Die Freien Demokraten haben die Eigentümer von Anfang an in ihrer

Vorgehensweise unterstützt, sich gegen die Untersagungsverfügungen der

Verwaltung zu wehren und für den Bestandsschutz ihrer zum Teil liebevoll und mit

viel Eigenleistung und finanziellem Aufwand hergerichteten Ferienwohnungen zu

kämpfen.



Hierzu erklärt Heike Stegemann, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

„Ich bin froh, dass der Bestandsschutz für Ferienwohnungen nun endlich Fakt ist.

Für mich ist nicht klar erkennbar, woher die Verwaltung die Einschätzung nimmt,

dass die aktuell vermieteten Ferienwohnungen auf der Altstadtinsel überhand

nehmen bzw. bekämpft werden müssen, da sich der Bestand insgesamt wohl derzeit

im einstelligen Prozentbereich bewegt. Zumal noch vor einigen Jahren von der LTM

sogar Anreize dazu gesetzt wurden, neue Ferienwohnungen anzubieten. Bleibt

abzuwarten, wie die von der Verwaltung geplante

Zweckentfremdungsverbotssatzung ausformuliert wird und welche Regelungen sie

für Wohnungseigentümer damit plant. Am Ende wird in den Gremien darüber zu

diskutieren sein und die Bürgerschaft eine Entscheidung treffen, welche Regelung

für Lübeck zukünftig gelten soll.“