Bestandsschutz für Ferienwohnungen auf der Altstadtinsel ist nun endlich Fakt

Heike Stegemann

Nachdem fünf Klagen von Vermietern von Ferienwohnungen vom
Verwaltungsgericht Schleswig zurückgewiesen wurden und die Verwaltung nach
Auskunft des Gerichts keine Berufung angestrengt hat, besteht nun sowohl für diese
Kläger als auch für die übrigen Eigentümer ein sogenannter Bestandsschutz. Damit
geht ein langer Weg für die in einer Interessenvereinigung organisierten Eigentümer
erfolgreich zu Ende.

Die Freien Demokraten haben die Eigentümer von Anfang an in ihrer
Vorgehensweise unterstützt, sich gegen die Untersagungsverfügungen der
Verwaltung zu wehren und für den Bestandsschutz ihrer zum Teil liebevoll und mit
viel Eigenleistung und finanziellem Aufwand hergerichteten Ferienwohnungen zu
kämpfen.

Hierzu erklärt Heike Stegemann, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

„Ich bin froh, dass der Bestandsschutz für Ferienwohnungen nun endlich Fakt ist.
Für mich ist nicht klar erkennbar, woher die Verwaltung die Einschätzung nimmt,
dass die aktuell vermieteten Ferienwohnungen auf der Altstadtinsel überhand
nehmen bzw. bekämpft werden müssen, da sich der Bestand insgesamt wohl derzeit
im einstelligen Prozentbereich bewegt. Zumal noch vor einigen Jahren von der LTM
sogar Anreize dazu gesetzt wurden, neue Ferienwohnungen anzubieten. Bleibt
abzuwarten, wie die von der Verwaltung geplante
Zweckentfremdungsverbotssatzung ausformuliert wird und welche Regelungen sie
für Wohnungseigentümer damit plant. Am Ende wird in den Gremien darüber zu
diskutieren sein und die Bürgerschaft eine Entscheidung treffen, welche Regelung
für Lübeck zukünftig gelten soll.“