Beitragserhöhung in KiTas
Der jugendpolitische Sprecher der FDP Bürgerschaftsfraktion Daniel Kerlin kritisiert die von der Verwaltung geplante Beitragserhöhung in städtischen Kitas und der Kindertagespflege.
Zeitgleich soll die Kernbetreuungszeit an Freitagen weiter reduziert werden.
„Insbesondere für Kinder im Krippenbereich, die Mittagsschlaf halten, entspricht diese Planung nicht den Bedürfnissen der kleinen Kinder“, so Kerlin. „Wenn die Betreuung planmäßig um 13:30 Uhr enden soll, müssten Kinder abrupt aus dem Mittagsschlaf geweckt werden.
Für eine Diskussion über eine Beitragserhöhung ist ebenfalls nicht der richtige Zeitpunkt. Im Rahmen der Kitareform werden aktuell die finanziellen Auswirkungen für die Stadt ermittelt. Die Aufstellung und Veröffentlichung dieser Überleitungsbilanz liegt noch nicht vor. Ohne diese Darstellung der realen Mehraufwendungen oder zusätzlich verfügbaren Finanzmitteln muss die Vorlage zurückgezogen werden.
Die geplante Erhöhung der Verpflegungskosten um fast 50% auf über 105€ pro Monat wird Familien zudem deutlich belasten. Mit der Kitareform hat sich an der Umlage der Verpflegungskosten jedenfalls nichts geändert. Warum also eine so drastische Erhöhung?“, fragt Kerlin.
„Hier ist es so, dass die Verpflegungskosten in städtischen Kitas seit Jahren mit fast 50% subventioniert wurden. Eine verpflichtende Anpassung an die Kosten fand über Jahre durch die Verwaltung nicht statt. Dazu kommt eine Ungleichbehandlung der freien Träger, die eine entsprechende Subventionierung für Ihre Kitas nicht erhalten haben. Hier ist das Versagen der Verwaltung nicht den Eltern anzukreiden. Dass die SPD dieses Spiel mitmachen will, ist mehr als traurig. Man redet ständig von Beitragsfreiheit, setzt aber bei nächstmöglicher Gelegenheit auf Mehrkosten für die Familien.
Daher kann es nicht sein, dass das so eingesparte Geld jetzt im städtischen Haushalt versickern würde. Vielmehr erwarten wir hier eine einheitliche Kostenbeteiligung der Stadt für alle betreuten Kinder. Egal ob in einer städtischen Kita oder bei einem freien Träger.“