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Ausnahme vom Streusalzverbot bei Blitzeis, auf Treppen und bei Gefälle muss auch in Lübeck möglich werden

Die FDP-Bürgerschaftsfraktion kritisiert die Ablehnung des Werkausschusses der Entsorgungsbetriebe Lübeck zur Änderung der Straßenreinigungssatzung mit dem Ziel, bei extremen Wetterlagen wie Eisregen und überfrierender Nässe sowie an besonderen Gefahrenstellen wie Treppen, Rampen und Abschnitten mit starkem Gefälle den kontrollierten Einsatz von Streusalz als absolute Ausnahme zu erlauben.

Daniel Kerlin

Die FDP-Bürgerschaftsfraktion kritisiert die Ablehnung des Werkausschusses der Entsorgungsbetriebe Lübeck zur Änderung der Straßenreinigungssatzung mit dem Ziel, bei extremen Wetterlagen wie Eisregen und überfrierender Nässe sowie an besonderen Gefahrenstellen wie Treppen, Rampen und Abschnitten mit starkem Gefälle den kontrollierten Einsatz von Streusalz als absolute Ausnahme zu erlauben. 

„Der Ausschuss blockiert hier eine Anpassung der Satzung, die in anderen schleswig-holsteinischen Städten wie Kiel oder Bad Oldesloe längst gelebte Praxis ist und dort funktioniert“, erklärt Daniel Kerlin, FDP-Bürgerschaftsmitglied. „Ein stures Festhalten am Pauschalverbot ist reine Ideologie auf Kosten der Gesundheit. Uns sind verhinderte Oberschenkelhalsbrüche wichtiger als ein paar Gramm Salz im Schmelzwasser. Die starre Satzung geht an der Lebensrealität der Menschen vorbei.“ 

Kerlin warnt eindringlich vor den direkten Folgen des blockierten Satzungsbeschlusses:

Insbesondere Treppen und steile Gefällestrecken verwandeln sich bei Eisregen in lebensgefährliche Rutschbahnen. Sand und Granulat können hier ebenfalls gefährlich werden, weil sie abrutschen, weggeschwemmt oder schlicht überfroren werden. Ohne die Erlaubnis für auftauende Mittel sind sturzbedingte Verletzungen von Fußgängern vorprogrammiert.

Schwere Sturzverletzungen und Knochenbrüche belasten im Winter den Rettungsdienst und die Notaufnahmen der Lübecker Kliniken massiv und verursachen vermeidbare Kosten für die Krankenkassen. Zudem schwächt jede glatteisbedingte Krankschreibung die lokale Wirtschaft und die Betriebe in der Region, die ohnehin unter akutem Fachkräftemangel leiden.

Aus Angst vor schweren Stürzen auf ungesicherten Stufen und Steigungen trauen sich viele ältere oder mobilitätseingeschränkte Mitbürger bei Extremwetterlagen tagelang nicht aus dem Haus. Dies führt zu sozialer Isolation – eine Einschränkung der Lebensqualität, die verhindert werden kann. 

Der abgelehnte Satzungsentwurf sah klare Leitplanken vor: Der Schutz von Baumscheiben und Grünflächen blieb strikt garantiert und der Einsatz auf extreme Unwetterlagen beschränkt, wie es in anderen Städten auch der Fall ist. 

„Die Bürger werden für die Verkehrssicherheit auf ihren Gehwegen voll haftbar gemacht, aber die Satzung verwehrt ihnen das wirksamste Werkzeug gegen extremes Blitzeis“, so Kerlin weiter. „Hier hilft kein einseitiger Kontrolldruck, sondern erst einmal die Ausstattung mit den notwendigen Mitteln, um die Glättegefahr effektiv zu beseitigen. Eigenverantwortung bedeutet, Menschen zuzutrauen, zwischen einer normalen Wintersituation und einer extremen Unwetterlage unterscheiden zu können. Wer dann allerdings seiner Verantwortung nicht nachkommt und seine Mitmenschen gefährdet, muss natürlich auch mit Kontrollen rechnen. Kontrollen allein können hier aber keine Lösung sein.“ 

Daniel Kerlin kündigt an, dass sich die FDP auch im nächsten Winter dafür einsetzen wird, die Straßenreinigungssatzung zu reformieren. Ziel bleibt eine Orientierung an den bewährten Regeln der Nachbarstädte, um endlich eine praxisnahe und sichere Lösung für den Ernstfall durchzusetzen.